Ja, der Anschluss in der jeweiligen Wohnung wird durchgeführt, sobald eine Bestellung für einen Glasfaseranschluss bei Magenta Telekom vorliegt. Unabhängig davon bauen wir das Glasfasernetz im gesamten Gebäude bis zu den Stockwerksverteilern aus, damit Wohnungsanschlüsse auch nachträglich einfach und unkompliziert möglich sind.
Holen Sie das Einverständnis Ihrer Eigentümerinnen und Eigentümer ein, z.B. im Rahmen eines Rundschreibens oder eines Umlaufbeschlusses. Sollte keine Zustimmung durch die Eigentümer:innen, die Eigentümergemeinschaft oder eines bevollmächtigten Vertreters erfolgen, kann das Gebäude nicht an das Alpen Glasfaser Netz angeschlossen werden.
Ein Glasfaser-Anschluss bleibt immer mit der Wohnung verbunden. Einmal installiert können die verbauten Glasfasergeräte von zukünftigen Bewohner:innen weiter genutzt werden. Bzgl. Vertragsübernahme bzw. -wechsel informieren Sie sich bitte bei Magenta Telekom.
Leitungsrechte erlauben es uns, Glasfaserleitungen über Ihr Grundstück oder in ihr Gebäude zu verlegen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes weichendes Recht, wodurch es zu keinerlei Veränderungen im Grundbuch Ihrer Immobilie kommt.
Wir definieren ein Gebäude mit mindestens drei abgegrenzten Wohneinheiten als Mehrparteienhaus.