Holen Sie das Einverständnis Ihrer Eigentümerinnen und Eigentümer ein, z.B. im Rahmen eines Rundschreibens oder eines Umlaufbeschlusses. Sollte keine Zustimmung durch die Eigentümer:innen, die Eigentümergemeinschaft oder eines bevollmächtigten Vertreters erfolgen, kann das Gebäude nicht an das Alpen Glasfaser Netz angeschlossen werden.