• 28. Februar 2025

    Wenn Sie das ultraschnelle Glasfaserinternet in den eigenen vier Wänden nutzen möchten, fallen folgende Kosten an: einmalige Kosten für die Herstellung des Haus- bzw. Wohnungsanschlusses. Diese unterscheiden sich, je nachdem ob Sie in einem Ein- bzw. Mehrparteienhaus wohnen und ob Sie einen Teil der Verlegearbeiten selbst übernehmen. Aktuelle Preise dazu finden Sie auf der Website

  • 28. Februar 2025

    Verfügbarkeit prüfen: Nutzen Sie den Online-Verfügbarkeitscheck, um zu sehen, ob Ihre Adresse im Ausbaugebiet liegt. Anbindung ans Netz: Falls Ihre Adresse erfasst ist, wird das Glasfasernetz bis zur Grundstücksgrenze (bei Einfamilienhäusern) oder bis in die Stockwerksebene (bei Mehrparteienhäusern) ausgebaut. Hausanschluss herstellen: Für den Anschluss innerhalb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung können Sie die Angebote unseres

  • 28. Februar 2025

    Auf der Website www.magenta.at/glasfaser gibt es eine Übersicht über unsere Ausbaugemeinden und einen online Verfügbarkeitscheck. Dort können Sie prüfen, ob Ihre Adresse im Ausbaugebiet liegt.

  • 14. Januar 2025

    Ja, der Anschluss in der jeweiligen Wohnung wird durchgeführt, sobald eine Bestellung für einen Glasfaseranschluss bei Magenta Telekom vorliegt. Unabhängig davon bauen wir das Glasfasernetz im gesamten Gebäude bis zu den Stockwerksverteilern aus, damit Wohnungsanschlüsse auch nachträglich einfach und unkompliziert möglich sind.

  • 14. Januar 2025

    Holen Sie das Einverständnis Ihrer Eigentümerinnen und Eigentümer ein, z.B. im Rahmen eines Rundschreibens oder eines Umlaufbeschlusses. Sollte keine Zustimmung durch die Eigentümer:innen, die Eigentümergemeinschaft oder eines bevollmächtigten Vertreters erfolgen, kann das Gebäude nicht an das Alpen Glasfaser Netz angeschlossen werden.

  • 14. Januar 2025

    Ein Glasfaser-Anschluss bleibt immer mit der Wohnung verbunden. Einmal installiert können die verbauten Glasfasergeräte von zukünftigen Bewohner:innen weiter genutzt werden. Bzgl. Vertragsübernahme bzw. -wechsel informieren Sie sich bitte bei Magenta Telekom.

  • 14. Januar 2025

    Leitungsrechte erlauben es uns, Glasfaserleitungen über Ihr Grundstück oder in ihr Gebäude zu verlegen. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes weichendes Recht, wodurch es zu keinerlei Veränderungen im Grundbuch Ihrer Immobilie kommt.

  • 14. Januar 2025

    Wir definieren ein Gebäude mit mindestens drei abgegrenzten Wohneinheiten als Mehrparteienhaus.

  • 14. Oktober 2024

    Mit Hilfe unseres „Self Service-Portals“ können Sie auf einen Blick sehen, wo sich der Glasfaser-Übergabepunkt an Ihrer Adresse befindet. Zum Login benötigen Sie die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich bei Magenta registriert haben. Zum Self-Service-Portal.

  • 19. Januar 2024

    Wir verlegen in unseren Ausbaugebieten das Glasfasernetz bis an die Grundstücksgrenze jeder Adresse. Um das ultraschnelle Internet nutzen zu können, müssen Sie: Den Hausanschluss bei unserem Internetpartner Magenta bestellen: www.magenta.at/glasfaser. Eine Leerverrohrung von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude herstellen (lassen). Das Glasfaserkabel im Haus bis zum gewünschten Routerstandort verlegen (lassen). Wenn diese Vorarbeiten erledigt sind,